Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma OTW GmbH,
Ravensberger Straße 41,
32312 Lübbecke-Nettelstedt
§1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der OTW GmbH. Diese AGB sind damit Bestandteil jedes Auftrags, sowohl von Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch von Unternehmern (§ 14 BGB).
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Abweichende AGB werden nicht anerkannt. Der Geltung anderer AGB wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Leistung gliedert sich in sechs Phasen. Diese sind wie folgt unterteilt:
1. Erstmaßnahmen
2. Ortung und ggfs. Reparatur
3. Schadensaufnahme & Feuchtigkeitsmessung
4. Trocknung, Demontage, Desinfektion
5. Wiederherstellung
6. Überstanden
Auf welche der Leistungsphasen sich die Angebote beziehen, ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten. Der Vertragsschluss für die einzelnen Phasen erfolgt grundsätzlich in Textform (§126b BGB).
Eine Kontaktaufnahme über das entsprechende Formular auf der Website https://otw-wasserschaden.de/contact führt nicht zu einem Vertragsschluss. In diesem Fall muss der Vertragsschluss grundsätzlich in Textform (§126b BGB) bestätig werden.
Schriftliche und mündliche Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern diese nicht vor Vertragsabschluss in Textform (§126b BGB) bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Preisangaben.
Lediglich hinsichtlich der Phasen 1, 2 und 3, also der Erstmaßnahmen und der Ortung und gegebenenfalls der Reparatur der Schadensursache, kommt in Not-/Eilfällen ein Vertrag mündlich zustande. Wenn Sie uns kontaktieren und ein sofortiges Tätigwerden hinsichtlich eines konkreten Schadens fordern, genügt insoweit die mündliche Beauftragung.
Die Phasen 4 und 5 werden ausschließlich nach der in Textform (§126b BGB) erklärten Annahme eines im Vorfeld übersandten Angebots durchgeführt. Hinsichtlich dieser Phasen ist ein mündlicher Vertragsschluss ausgeschlossen.
Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen grundsätzlich der Textform (§126b BGB) bzw. der Bestätigung in Textform (§126b BGB). Ausnahmen sind nur in den Phasen 1 bis 3 unter den zuvor genannten Voraussetzungen möglich.
§ 3 Preisbindung
Angebote haben eine Gültigkeit von einem Monat, sofern im Einzelfall keine anderen Regelungen auf dem Angebot abgedruckt sind.
Zu den von uns genannten Preisen kommt, wenn nicht anders ausgewiesen, immer die Umsatzsteuer, in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe hinzu.
§ 4 Geschuldeter Erfolg und Zahlungspflicht
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortungen der Mängel nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
Ein Untersuchungserfolg kann insoweit jedoch nicht garantiert werden. Ein Erfolg ist hinsichtlich der Mängelortung somit nicht geschuldet. Die Vergütung für diese Tätigkeiten ist somit nicht erfolgsabhängig.
Die übrigen Arbeiten, insbesondere die Leistungsphase 5, Wiederherstellung, ist demgegenüber erfolgsabhängig.
Sollte es auf Grund von Umständen, die Sie zu vertreten haben, beispielsweise Termine werden abgesagt oder Vorarbeiten wurden nicht ordnungsgemäß ausgeführt, dazu kommen, dass wir die beauftragten Arbeiten nicht durchführen können, so können wir die veranschlagten Stunden entsprechend der üblichen Stundensätze abrechnen, sofern nicht kurzfristig andere Arbeiten durchgeführt werden können.
§ 5 Abschlagszahlungen
Entsprechend der Regelung des § 632a BGB sind wir berechtigt Abschlagszahlungen zu fordern.
Nach jeder der in § 2 genannten Leistungsphasen stellen wir eine entsprechende Rechnung.
§ 6 Ausführung von Aufträgen / Drittunternehmer
Verbindliche Ausführungsfristen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§126b BGB).
Soweit die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch uns zu vertreten ist, haben wir die durch die Verzögerung der Arbeiten entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Wir sind berechtigt, Nach- bzw. Drittunternehmer mit der Durchführung der vertraglichen Aufgaben zu beauftragen. Eine solche Nachunternehmerbeauftragung erfolgt insbesondere hinsichtlich etwaiger Maler- oder Fliesenarbeiten.
§ 7 Kündigung / Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger Prüfung erst während der Auftragsdurchführung, dass der Auftrag nicht ausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn eine Änderung des Vertrages dahingehend möglich ist, dass der Vertrag durchgeführt werden kann und Sie eine solche Änderung wünschen. Diesen Änderungswunsch müssen Sie schriftlich mitteilen.
Bei einer solchen Vertragsauflösung sind Ihnen die überlassenen Gegenstände/Räume im jeweils aktuellen Zustand zu übergeben. Ein Anspruch auf Herstellung des ursprünglichen, geschädigten Zustandes besteht nicht.
Nach jeder der in § 2 genannten Leistungsphasen, stellen wir Ihnen eine Zwischenrechnung. Sollten diese Zwischenrechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zum Erhalt der vollständig vereinbarten Vergütung vor.
§ 9 Gewährleistung / Haftungsausschluss
Wir haften für Sach- und Rechtsmängel der durchgeführten Arbeiten und gelieferten Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Wir haften für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
In folgenden Fällen haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen:
– Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
– Schäden die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen
– Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
– Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln.
Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
Die vorstehenden Regelungen geltend für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Abtretung
Sofern Sie etwaig bestehende Forderungen gegenüber einer Versicherung an uns abtreten, erfolgt die Abtretung lediglich erfüllungshalber. Dass bedeutet, dass Sie weiterhin zur Zahlung verpflichtet sind. Wir sind nicht verpflichtet, Ansprüche vorrangig gegenüber einem Versicherer geltend zu machen. Es bleibt unbenommen, Ansprüche zunächst Ihnen gegenüber geltend zu machen.
§ 11 Geheimhaltungspflicht
Sie verpflichten sich keinerlei Bilder, (Schadens-)Dokumentationen, Angebote oder Rechnungen an Dritte weiterzugeben, es sei denn dies ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zur Regulierung des Schadens erforderlich.
§ 12 Gerichtsstand
Sofern Sie Unternehmer (§ 14 BGB) und kein Verbraucher (§ 13 BGB) sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen unser Geschäftssitz.
Bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der weiteren Klauseln sowie der übrigen Vertragsbestandteile zwischen den Parteien davon nicht berührt.